Koblenz. (vgko) Die behördliche Anordnung an einen Bäckereibetrieb, in der Nachtzeit gewisse Lärmpegel nicht zu überschreiten, ist rechtmäßig. Dies ergibt sich aus einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz (AZ 1 L 123/10.KO) von Ende Februar 2010.
Info:
http://www.webbaecker.de/r_management/2010/1010-VG-KOBLENZ.HTM