Brüssel / BE. (eu / zdh) Auf Vorschlag der EU-Kommission hat das Europäische Parlament beschlossen, Kleinstunternehmen von den EU-Bilanzierungspflichten auszunehmen. Wie Kleinstunternehmen von der Pflicht befreit werden können, einen Jahresabschluss zu erstellen, ist in nationales Recht umzusetzen. Auch müssen nach Vorstellung des Parlaments die Unternehmen weiterhin Aufzeichnungen über ihren Geschäftsverkehr und die finanzielle Lage führen. Etwa 7,2 Millionen Unternehmen in der EU kommen für die EU-Regeln zur Berichterstattung gemäß der entsprechenden Richtlinien infrage. Etwa 5,4 Millionen (rund 75 Prozent) davon sind Kleinstunternehmen, die meist auf lokaler oder regionaler Ebene tätig sind. Der Vorschlag würde es den Mitgliedstaaten ermöglichen, das Geschäftsumfeld für Kleinstunternehmen zu vereinfachen, in dem sie die Verpflichtung zur Jahresabrechnung aufheben. Dadurch würde die Konkurrenzfähigkeit verbessert und das Wachstumspotential gefördert. ZDH-Präsident Otto Kentzler: «Jetzt müssen die EU-Mitgliedstaaten ihren Widerstand endlich aufgeben und die Richtlinie zügig verabschieden. Mit einer solchen Maßnahme kann Europa beweisen, dass es Handwerk und Mittelstand angesichts der Krise die notwendigen Erleichterungen zugestehen will».