Berlin. (ixpos) Unternehmer, die in Russland aktiv sind, müssen einige rechtliche Neuregelungen berücksichtigen. Die Deutsche Auslandshandelskammer (AHK) Russland hat die Änderungen jetzt in einem Merkblatt zusammengefasst. Neue Vorschriften gelten demnach für Dienstreisen in Russland. Außerdem ist eine Reihe von Änderungen zum Artikel 333.28 des Steuergesetzbuches in Kraft getreten, die sich vor allem in der Höhe der staatlichen Gebühren für verschiedene Amtshandlungen niederschlagen.
Info: Kurzbeschreibung der Änderungen (Format PDF, 184 KB, in Deutsch) - Muster Dienstreisejournal (Format DOC, 33 KB, in Kyrillisch).