Mannheim. (bgn) Das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) hat seit Januar 2009 die Meldepflichten des Unternehmers an die Einzugsstelle der Krankenkassen nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) erweitert. Es geht dabei um Daten für die gesetzliche Unfallversicherung (UV), die seither personenbezogen jeder Entgeltmeldung hinzugefügt werden müssen. Immens ist nach wie vor die Zahl der Fragen und Probleme, vor die das UVMG Unternehmer oder ihre Steuerberater stellt, heißt es aus Mannheim. Die BGN hat deshalb nochmals wichtige Details zusammengestellt und im Internet veröffentlicht unter
Info: http://mitgliedschaft.portal.bgn.de/8673