Greifswald. (olg) Die Verkaufsstätten in Urlaubsorten von Mecklenburg- Vorpommern bleiben künftig an Sonntagen häufiger geschlossen. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald erklärte die Bäderverkaufsverordnung für unwirksam. Damit gibt das OLG der Klage der Landeskirchen statt. Nach Auffassung der Richter muss die Öffnung an Sonntagen die Ausnahme sein. Die bisherige Regelung, nach der Geschäfte an 110 Orten an mehr als 45 Sonntagen öffnen durften, sei mit der Landesverfassung nicht vereinbar. Während die Vertreter beider klagender Kirchen mit dem Urteil zufrieden sind, bedauert das Land die Entscheidung. Noch besteht die Möglichkeit vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klagen. Bis dahin bleibt die Bäderregelung vorerst in Kraft ((AZ 4 K 13/09 und 4 K 14/09)).