Düsseldorf. (olg) Im Gewerberaummietrecht spielt die Frage des Konkurrenzschutzes eine wesentliche Rolle. Während der Mieter möglichst weitgehend von Konkurrenz geschützt werden möchte, hat der Vermieter in aller Regel ein großes Interesse daran, möglichst ohne vertragliche Bindung neue Mietverträge auch mit Konkurrenzbetrieben schließen zu können. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss von November 2009 (Az 24 U 61/09) jedoch festgehalten, dass ein Bäcker grundsätzlich keinen Anspruch darauf hat, dass in unmittelbarer Nähe seiner Verkaufsstätte keine Filiale einer Schnellkostkette eröffnet, die Sandwiches anbietet (in diesem Fall Subway).