Bildquelle: AVM | Kronau. (goe) Erst vor wenigen Tagen hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine klare Stellungnahme in Bezug auf die Nutzung von Funk-Netzwerken (WLAN) getroffen. Künftig sind die Besitzer eines sogenannten WLAN-Routers dazu verpflichtet, ihr Funknetz gegen unberechtigte Nutzung nachhaltig zu schützen. Der Router steuert den Netzwerkzugang ins firmeneigene oder private Netzwerk und übernimmt die Verteilung der Netzwerkinformationen per Funk. In vielen Fällen wurde bisher ein WLAN-Router einfach ins Netzwerk installiert und aktiviert. Viele Betreiber machten sich dabei keine Gedanken über die Sicherheit und Risiken und stellten den WLAN-Zugang somit ungesichert allen Anwendern zur Verfügung. Ein Missbrauch ist in diesem Fall meist vorprogrammiert, warnt das Technik-Team von GOECOM. Info: http://www.webbaecker.de/r_management/2010/2010-GOE-WLAN.HTM |

